bim2309
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Freizeitpädagogik muss bleiben!
Im Herbst trafen sich die Wiener Freizeitpädagog:innen zu mehreren Betriebsversammlungen, um weitere Maßnahmen im Kontext des geplanten Assistenzpädagogikgesetzes zu planen. So notwendig ein gemeinsamer Dienstgeber des an den Schulen tätigen pädagogischen Personals wäre, so darf doch eine gesetzliche Umstellung keinesfalls mit einer Abwertung der Freizeitpädagogik oder dienst- und besoldungsrechtlichen Verschlechterungen verknüpft sein.